Über die EWBG
Sicheres Wohnen mit Zukunft
Die EWBG-Wohnungsbaugenossenschaft wurde am 25. März 1893 von 50 Eisenbahnern gegründet und ist die älteste Baugenossenschaft an der Saar.
Die EWBG bietet zeitgemäßen, citynahen und mit sehr guter Verkehrsanbindung gelegenen Wohnraum zu fairen Preisen, ihre Mieter und Mitglieder genießen lebenslanges Wohnrecht und können aktiv mitbestimmen, Service wird genauso großgeschrieben wie Treue und Identifikation mit dem Standort Saarbrücken Rodenhof.
Unsere Genossenschaft steht allen Menschen offen. Jüngeren wie Älteren, Familien und Alleinstehenden möchten wir nicht nur Wohnen, sondern ein Zuhause bieten.
- Am 25. März 1893 von 50 Eisenbahnern gegründet
- 664 Wohnungen und 4 Gewerbeobjekte in 103 Häusern
- im Saarbrücker Stadtteil Rodenhof
- Am 31.12.2023 hatte die Genossenschaft 1.276 Mitglieder
Wie kann ich Mitglied werden?
Bei Beginn der Mitgliedschaft muss ein Geschäftsanteil im Wert von 160,00 € zzgl. eines einmaligen Eintrittsgeldes von 50,00 € gezahlt werden. Wenn Sie die Vorteile des Genossenschaftlichen Wohnens nutzen möchten, sind bei der Anmietung einer Wohnung, insgesamt 10 Geschäftsanteile (= 1.600,00 €) zu übernehmen.
Mit Ihrem Einzug erwerben Sie ein Dauernutzungsrecht, d. h. Sie bestimmen selbst über die Länge des Vertragsverhältnisses. Eigenbedarfskündigungen sind bei Wohnungsbaugenossenschaften ausgeschlossen. Das lebenslange Wohnrecht gibt Ihnen Sicherheit. Natürlich können Sie als Mitglied jederzeit ihren Nutzungsvertrag und ihre Mitgliedschaft unter Einhaltung der Fristen kündigen.
Genossenschaften sind Wirtschaftsunternehmen
Die EWBG ist ähnlich organisiert wie andere Wirtschaftsunternehmen auch. Es gibt einen Vorstand, der die Geschäfte führt. Dem von den Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählten Aufsichtsrat obliegt die Kontrolle dieser Geschäftsführung. Einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Die Mitgliederversammlung entscheidet u. a. über die Gewinnbeteiligung auf die Geschäftsguthaben. Die Gewinnbeteiligung (Dividende) betrug in den letzten Jahren 4 %.
Unabhängig von der Höhe ihrer Geschäftsanteile, haben Sie als Mitglied eine Stimme, um ihre Nutzungs- und Mitwirkungsrechte wahrzunehmen. Ob Sie nun aktiv als Kandidat oder passiv als Wähler von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, ist Ihnen selbst überlassen. Auf jeden Fall stehen jedem Mitglied Antrags- und Auskunftsrechte zu. So können Sie auf demokratischer Basis für Ihre Interessen eintreten. So gestalten Sie Ihre Genossenschaft mit!
Die Wohnungsgenossenschaft bietet durch ihre Zugehörigkeit zu einem genossenschaftlichen Prüfungsverband ein hohes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit. Die Baugenossenschaft kann zudem weder durch einzelne Mitglieder noch durch Dritte mehrheitlich bestimmt, aufgekauft oder übernommen werden.
Unsere Satzung
In unserer Satzung finden Sie Informationen zur Mitgliedschaft, zu Rechten und Pflichte der
Mitglieder und zu den Organen der Genossenschaft